Öffentlichkeitsbeteiligung

Aktuelle Pläne

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Weil am Rhein „FNP 2040“

Veröffentlichung des Vorentwurfs
Aufgrund eines fehlerhaften Website-Pfads in der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.11.2024 wird die Veröffentlichung des Vorentwurfs zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Weil am Rhein „FNP 2040“ nochmals öffentlich bekanntgemacht. Der korrigierte Pfad zu den veröffentlichten Planunterlagen lautet www.weil-am-rhein.de/beteiligungsverfahren.

Der Gemeinderat der Stadt Weil am Rhein hat in öffentlicher Sitzung am 19.11.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP 2040) als Gesamtfortschreibung des vorhandenen Flächennutzungsplans (FNP 2022) der Stadt Weil am Rhein gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf der Gesamtfortschreibung gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Im Rahmen der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans soll für das gesamte Stadtgebiet Weil am Rhein die Art der Bodennutzung und deren geplante Entwicklung dargestellt werden. Der vorhandene Flächennutzungsplan „FNP 2022“ stammt aus dem Jahr 2006 und umfasst als Flächennutzungsplan des gemeinsamen Oberzentrums Lörrach – Weil am Rhein die Stadtgebiete von Weil am Rhein und Lörrach. Die Gesamtfortschreibung „FNP 2040“ hingegen konzentriert sich ausschließlich auf die Stadt Weil am Rhein mit der Kernstadt (Altweil, Leopoldshöhe), Friedlingen und Otterbach sowie mit den Stadtteilen Haltingen, Märkt und Ötlingen.

Als zentrale Themen für die Stadtentwicklung fließen die Themen Gewerbe und Wohnen in die Flächennutzungsplanung und das Thema Klimawandel in die landschaftsplanerische Betrachtung ein. Ausgehend von den vorhersehbaren Bedürfnissen der Stadt trifft der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans grundlegende planerische Aussagen über alle bereits bebauten und zukünftig bebaubaren Flächen, genauso wie über alle unbebauten und auch weiterhin von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen.

Verfahren
Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Den Bürgern sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht vom

16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Webseite der Stadt Weil am Rhein unter www.weil-am-rhein.de/beteiligungsverfahren im Internet veröffentlicht.

Typ Name Datum Größe
Anhang 1 Flächensteckbriefe FNP (3,5 MB) 06.12.2024 3,5 MB
Anhang 2 Innenentwicklungspotentiale FNP (4,1 MB) 06.12.2024 4,1 MB
Anhang 3 Denkmale FNP (335 KB) 06.12.2024 335 KB
Anhang 4 Altlasten FNP (132 KB) 06.12.2024 132 KB
Begründung FNP (2,1 MB) 06.12.2024 2,1 MB
Karte BiolVielfalt (8,1 MB) 06.12.2024 8,1 MB
Karte Boden (3,6 MB) 06.12.2024 3,6 MB
Karte Erneuerbare Energien (10,6 MB) 06.12.2024 10,6 MB
Karte Fachplan Landesweiter Biotopverbund A1 241014 (4,8 MB) 06.12.2024 4,8 MB
Karte Gemarkungen (5,8 MB) 06.12.2024 5,8 MB
Karte Klima Luft (4,4 MB) 06.12.2024 4,4 MB
Karte Landschaft (11,5 MB) 06.12.2024 11,5 MB
Karte Mensch (11,2 MB) 06.12.2024 11,2 MB
Karte Wasser (6,7 MB) 06.12.2024 6,7 MB
Plan FNP (16,2 MB) 06.12.2024 16,2 MB
Screening Entw-flächen FNP (2,7 MB) 06.12.2024 2,7 MB
Umweltbericht Textteil FNP (3,1 MB) 06.12.2024 3,1 MB

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Rathaus Weil am Rhein, Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein, Gebäude A, 2. OG, im Foyer des Stadtbauamtes während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an fnp@weil-am-rhein.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Hiernach werden die Daten ausschließlich für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans genutzt.
 
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich und zweckmäßig. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gemäß
Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadt Weil am Rhein www.weil-am-rhein.de/datenschutz.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen zusätzlich im zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de/bw bereit.
 
Wir bitten um Ihre Stellungnahme bis zum

24.01.2025 einschließlichSollten wir bis zu diesem Termin keine Stellungnahme von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Weil am Rhein „FNP 2040“ nicht berührt werden.
 
Gleichzeitig bitten wir Sie, über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Weil am Rhein „FNP 2040“ bedeutsam sein könnte.
 
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt der Stadt Weil am Rhein.

Stadt- und Grünplanungsabteilung
Ansprechpartnerin: Astrid Loquai
Telefon: 07621/704-610
E-Mail: astrid.loquai@weil-am-rhein.de
 
Servicepool Stadtbauamt
Ansprechpartner: Gerhard Broß
Telefon: 07621/704-612
E-Mail: gerhard.bross@weil-am-rhein.de

Bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und Flächennutzungsplan

Bebauungspläne, die bereits das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung durchlaufen haben und in Kraft getreten sind, sowie der Flächennutzungsplan können über das städtische Geoinformationsportal abgerufen werden.