Pufferzonen werden ausgeweitet

Weitere Japankäfer-Funde in Basel: In Weil am Rhein erstreckt sich die Zone bis nach Haltingen / Grünabfallannahme in der Haltinger Straße
 

 Erkennen kann man den rund einen Zentimeter großen Japankäfer an seinen fünf weißen Haarbüscheln an jeder Seite und zwei weißen Haarbüschel am Ende des Hinterleibs.  Foto: O. Zimmermann/ LTZ Augustenberg

Aufgrund weiterer Funde von Japankäfern im Basler Stadtgebiet müssen die seit 16. Juli geltenden Zonen im Landkreis Lörrach ausgeweitet werden. Aus diesen darf ausschließlich gehäckseltes Pflanzenmaterial heraustransportiert werden.

Das Landratsamt hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg daher heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen (24. Juli) gilt. Die neuen Zonen umfassen Grenzach-Wyhlen mit Rührberg, Weil am Rhein mit Haltingen, die Lörracher Ortsteile Salzert, Stetten und Tüllingen sowie die Gemeinde Inzlingen. Die genauen Zonen sind abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer

Es gibt zwei Arten von Zonen: Die so genannte Befallszone umfasst Gebiete mit einem Radius von jeweils 1.000 Metern um die Stellen, an denen die Käfer auf Schweizer Seite gefunden wurden. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich über eine Breite von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus.

Sollten weitere Japankäfer in der Pufferzone entdeckt werden, müssen die Befalls- und Pufferzonen entsprechend ausgeweitet werden. Sollten für drei Jahre keine Käferpopulationen mehr amtlich festgestellt werden, werden die Befalls- und Pufferzonen aufgehoben. 

Der Japankäfer ist ein Schädling, der vor allem Laub- und Obstbäume sowie Zier- und Nutzpflanzen schädigen kann. Aus diesem Grund darf aus den Puffer- und Befallszonen nur unter strengen Bedingungen Pflanzenmaterial und Bodenmaterial heraustransportiert werden, um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern. Die Recyclinghöfe Rheinfelden-Herten und Lörrach-Haagen dürfen mit Erd- und Pflanzenmaterial aus den Zonen nicht angefahren werden. 

Das gilt in den Pufferzonen 
In der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet umgibt, gelten folgende Regeln: 

* Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden. Es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimetern gehäckselt 

* In den Pufferzonen gibt es Sammelstellen, über die das Material auch ungehäckselt entsorgt werden kann:
Pufferzone Weil am Rhein und Haltingen 
Grünabfallannahme Haltingen 
Haltinger Straße 
79576 Weil am Rhein 
 
* Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall

* Der Abtransport der obersten 30 cm Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz genehmigt werden

* Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimeter cm Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da durch die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen

Das gilt in den Befallszonen 
Innerhalb der Befallszone, in der Japankäfer nachgewiesen wurden, gelten zusätzlich zu den Regeln der Pufferzone noch folgende Maßnahmen: 

* Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind 

* Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen

* Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten

* Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden

Eine Lösung für den Abtransport von Pflanzenmaterial aus der Befallszone wird derzeit noch erarbeitet. Alle Betroffenen werden gebeten, entsprechendes Material vorerst vor Ort zu lagern

Verdächtige Käfer melden 
Der Japankäfer ist lediglich ein Zentmeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers, schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß.

Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab.

Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, also als ein besonders gefährlicher Schädling, dessen Ansiedlung und Ausbreitung verhindert oder eingedämmt werden muss. 

Bisher wurden keine weiteren Japankäfer im Landkreis gefunden. Um eine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren.

Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) eingereicht oder mit Angabe des Fundortes per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de geschickt werden. 

Die detaillierte Allgemeinverfügung ist unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abrufbar. 

Weitere Informationen zum Japankäfer gibt es auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer