Papierlos und bequem vom Handy aus

Stadtverwaltung Weil am Rhein: Wohnsitzanmeldung und Ausländerdienste sind nun digital nutzbar

Wohnsitzanmeldung und Ausländerdienste sind seit kurzer Zeit auch digital nutzbar. Foto: Stadtverwaltung / Bähr

Nutzerfreundlich, einfach: Einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Behörde ist die Stadtverwaltung Weil am Rhein gegangen. Denn: Wohnsitzanmeldung und Ausländerdienste sind nun auch digital nutzbar. Oder anders herum: Für diese Dienstleistungen muss man sich nicht mehr auf den Weg ins Rathaus machen.
 
Bequem vom eigenen Handy aus, ganz ohne Behördengang, stressfrei, einfach und sicher: Die Digitalisierung der Verwaltung schafft die Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Dienstleistungen. Das Onlinezugangsgesetz (OGZ) sieht diesen Weg vor und hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Behördengänge für möglichst viele Menschen digital zugänglich zu machen.
 

Wohnsitzanmeldung
Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt in vier baden-württembergischen Kommunen folgt nun in einem nächsten Schritt die flächendeckende Einführung. Seit dem 10. Juli kann dieser Online-Dienst in 74 Städten und Gemeinden des Landes genutzt werden. Unter ihnen ist auch die Stadtverwaltung Weil am Rhein.
 
Die digitale Wohnsitzanmeldung kann mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder eID-Karte und einer BundID genutzt werden. Schnell und einfach geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.
 
Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die zuständige Meldebehörde steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung.
 
Nutzerinnen und Nutzer haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp zu aktualisieren. Am Ende erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird dann nach Anleitung eigenständig angebracht. Der Gang ins Rathaus und ins Bürgerbüro entfällt.
 
Die elektronische Wohnsitzanmeldung hat die Hansestadt Hamburg als ein Teilprojekt der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nach dem „Einer-für-alle“-Prinzip entwickelt. Darauf basiert ein bundesweites Kooperationsmodell, das die Zuständigkeiten für Hunderte von Online-Dienstleistungen regelt. Jedes Land verantwortet dabei einen bestimmten Bereich und stellt seine Serviceleistungen den anderen Bundesländern zur Verfügung.
 
Zu beachten ist, dass Anmeldungen aus dem Ausland online nicht möglich sind. Die Dienste stehen nur für Ummeldungen innerhalb des Bundesgebietes zur Verfügung.
 
Hier der Link zur Startseite der Online-Anträge:
Einen neuen Wohnsitz anmelden - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal (gemeinsamonline.de)


Ausländerdienste
Die Online-Dienste im Bereich des Ausländerwesens sind bereits seit dem 1. Mai bei der Stadt Weil am Rhein nutzbar. Sie umfassen sieben Angebote für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe, liefern strukturiert-maschinenlesbare Daten direkt in das Fachverfahren und sind mehrsprachig in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Serbisch, Russisch und Türkisch verfügbar. Seit der Einführung wurden bereits 76 Anträge online eingereicht – Tendenz steigend.

Die Ausländerbehörde selbst ist ebenfalls zufrieden mit den neuen digitalen Lösungen. Bei den neuen digitalen Dienstleistungen ist jedoch zu beachten, dass die Niederlassungserlaubnisse für Fachkräfte, Flüchtlinge oder Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen weiterhin persönlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden müssen. Dieser Bürgerservice ist noch nicht digital entwickelt.

Das Land Brandenburg hat im Rahmen der OZG-Umsetzung federführend die Online-Dienste im Ausländerwesen. Sie werden als „Einer-für-Alle“-Lösung vom Dienstleister Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) für Kommunen angeboten. Mittlerweile kommt der Online-Dienst Aufenthaltstitel sowie Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen in über 200 Ausländerbehörden in 13 Bundesländern außerhalb von Brandenburg zum Einsatz.

Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ausländerinnen und Ausländer rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis selbständig einen Verlängerungsantrag bei der Ausländerbehörde stellen müssen und nicht auf eine Erinnerung durch die Ausländerbehörde warten sollen. Dieser Service der Ausländerbehörde wurde auch wegen der nun bestehenden Möglichkeit, den Antrag online zu stellen, eingestellt.

Hier der Link zur Startseite der Online-Anträge der Ausländerbehörde Weil am Rhein: 
Online-Anträge der Ausländerbehörde | Weil am Rhein (weil-am-rhein.de)