Mitbestimmen direkt vor der Haustür

Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni: Rund 22.000 Bürgerinnen und Bürger dürfen zur Wahl 

Bunt geht es am Sonntag zu, wenn die Kommunal- und Europawahlen über die Bühne gehen. Rund 22.000 Weilerinnen und Weiler sind aufgerufen, ihre Stimme(n) abzugeben. Bildquelle: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Bähr

Es ist wieder soweit: Am Sonntag, 9. Juni, bestimmen die Wahlberechtigten bei den Kommunalwahlen die Zusammensetzung der Gemeinde- und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Gewählt werden auch die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Zudem werden die Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments gewählt.

„Bitte gehen Sie wählen“, macht Weils Oberbürgermeisterin Diana Stöcker deutlich und verweist auf den direkten Einfluss bei einer Kommunalwahl. „Mit Ihren Stimmen stärken Sie die Demokratie direkt vor Ort, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in unserer Stadt.“ Bei keiner anderen Wahl sei die Möglichkeit derart groß, direkt Einfluss zu nehmen auf das, was in Weil am Rhein und den Ortsteilen geschieht. 

„Das Recht, wählen zu dürfen, ist eines der höchsten Güter in demokratischen Staaten überhaupt. Ihre Stimme ist zudem eine wichtige Anerkennung für all diejenigen, die sich hier bei uns ehrenamtlich auf politischer Ebene weiter engagieren oder sich neu dafür einsetzen möchten, dass Weil am Rhein mit all seinen Orts- und Stadtteilen zukunftsfähig, lebenswert und liebenswert ist“, sagt Stöcker.

Kommunalwahlen
Alle fünf Jahre haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Kommunalpolitik aktiv mitzugestalten. Sie können als Gemeinde -und Ortschaftsräte selbst mitwirken und ihren Ort oder ihre Stadt verwalten und gestalten. Oder aber sie gehen wählen und entscheiden somit über die Zusammensetzung der Gemeinde- und Ortschaftsräte.

Kommunalpolitik ist quasi die politische Ebene vor der Haustüre. Hier wird über Themen entschieden, die jede und jeden direkt betreffen: Schulen, Kindergärten, Schwimmbäder, Umgehungsstraße, Straßenreinigung, Wohnbau, öffentlicher Nahverkehr und vieles mehr.

Europawahl
In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt. Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament.



Wer darf wählen?
Kommunalwahlen: Alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Weil am Rhein haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde oder dem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.
Europawahl: Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche konnten sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen in der sie zuletzt gemeldet waren. Die Stimmzettel für die Europawahl gibt es im Wahllokal, diese werden nicht mit der Wahlbenachrichtigung verschickt.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es in Weil am Rhein (Stand 4. Juni 2024)?
Für die Europawahlen weist das aktuelle Wählerverzeichnis 20.410 Wahlberechtigte aus. Hier wurden bereits 3.815 Briefwahlunterlagen ausgestellt. Für den Kreistag können insgesamt 22.244 Weilerinnen und Weiler ihre Stimme abgeben. 3.713 Briefwahlunterlagen wurden diesbezüglich bereits ausgestellt. Für den Gemeinderat schlägt eine Zahl von 22.129 zu Buche. 3.699 Briefwahlunterlagen wurden hier bislang ausgestellt.

Briefwahl
Der Briefwahlantrag ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Um bei der Briefwahl teilzunehmen oder in einem anderen Wahlraum zu wählen, müssen die Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann entweder mit oder ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (Internet oder E-Mail) oder auch durch persönliche Vorsprache gestellt werden. Telefonische Anträge oder Anträge per SMS sind nicht zulässig. Bei der Beantragung sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben. Gebeten wird weiterhin um die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Online-Wahlscheinantrag ist auch auf der städtischen Internetseite unter www.weil-am-rhein.de zu finden.

Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung Weil am Rhein (Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein) abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Die Unterlagen können Wahlberechtigte auch persönlich auf dem Rathaus Weil am Rhein abholen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.

Wie viele Wahllokale gibt es?
Insgesamt gibt es in Weil am Rhein und den Ortsteilen diesmal 17 Urnenwahlbezirke auf 13 Gebäude verteilt. Hinzu gesellen sich acht Briefwahlbezirke. Auf den Wahlbenachrichtigungen ist vermerkt, in welchem Wahllokal gewählt werden soll.

Wie viele Wahlhelferinnen und -helfer werden eingesetzt?
Je Urnen- und Briefwahlbezirk gibt es acht Personen, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Insgesamt also 200 Menschen. Sie sind in zwei Schichten am Wahltag selbst im Einsatz und anschließend bei der Auszählung der unterschiedlichen Wahlen am Sonntag und am Montag mit von der Partie. Der überwiegende Teil rekrutiert sich dabei aus Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig zum Wahldienst gemeldet haben, und Beschäftigte anderer Behörden werden dabei sein.

Wie ist die Reihenfolge der Auszählung?
Am Wahlabend selbst wird ab 18 Uhr noch die Europawahl ausgezählt. Am Montag folgt dann die Gemeinderatswahl, ehe die Stimmen der Kreistags- beziehungsweise Ortschaftsratswahl ermittelt werden. Für alle Wahllokale findet am Montag die Auszählung im Rathaus ab 7.30 Uhr statt, deswegen ist das Rathaus und die Ortsverwaltung in Haltingen für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Die Auszählungen beziehungsweise die Wahllokale sind für die Öffentlichkeit wie immer frei zugänglich.

Werden die Ergebnisse im Rathaus präsentiert?
Am Sonntag werden die Ergebnisse der Europawahl im Großen Sitzungssaal präsentiert. Dasselbe gilt für die Resultate der Gemeinderatswahlen am Montagvormittag.

Gibt es Besonderheiten?
Im Wahlbezirk 601 (Haltingen) wird für die Europawahl nach dem Wahlstatistikgesetz die so genannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie gestimmt haben. Das Wahlgeheimnis ist dabei stets gewährleistet.