Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihre Wohnkosten zu decken. Wohngeld kann als Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) bei der Stadt beantragt werden, wo Sie Ihren festen Wohnsitz haben.
Die Abteilung für Soziales, Schulen und Sportnimmt während der Sprechstunden Ihren Antrag auf Wohngeld entgegen: Montag: 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Dienstag 8-13 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag 8-13 Uhr
Wir sind auch telefonisch (07621/704-156 bzw. -159) und per E-Mail (wohngeld@weil-am-rhein.de) für Sie da.
Einreichen von Unterlagen
Wenn Sie zu Ihrem Wohngeldantrag Unterlagen einreichen möchten bitten wir Sie, dafür zu sorgen, dass alle Unterlagen Ihrem Antrag zugeordnet werden können. Unterlagen, die wir nicht zuordnen können müssen wir vernichten.
Einreichen können Sie ihre Unterlagen auf drei unterschiedliche Arten:
Online:
Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)
per Post:
in den Briefkasten der Abteilung für Soziales, Schulen und Sport am Rathausplatz, am Haupteingang des Rathauses
per E-Mail:
an wohngeld@weil-am-rhein.de (Bitte beachten Sie, dass Ihre E-Mail in diesem Fall nicht verschlüsselt und daher auch nicht datenschutzkonform übermittelt wird).
Wir arbeiten daran, Ihnen hier eine sichere Upload-Funktion zur Verfügung zu stellen. Wir bitten diesbezüglich noch um Ihre Geduld.