Auf der Hauptstraße soll zwischen Sparkassen- und Schlaufenkreisel eine Fußgängerzone eingerichtet werden. Auf rund 400 Metern Länge soll dieser Abschnitt ab dem 15. April 2023 für den motorisierten Verkehr gesperrt werden.
Ob es so kommt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Die Einführung der Fußgängerzone ist Gegenstand eines Bürgerentscheids, der am 12. Februar 2023 stattfindet.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen dieses richtungsweisenden Projekts
Die Fußgängerzone kommt …
… weil wir die Lebens- und Aufenthaltsqualität erhöhen wollen
… weil wir mehr Platz für die Fußgängerinnen und Fußgänger wollen
… weil wir den öffentlichen Raum attraktiver gestalten wollen
… weil wir eine zentrumsbildende Hauptstraße wollen
… weil wir einen Ort der Begegnung wollen
Schautafeln rund um die Einführung einer Fußgängerzone
Die wichtigsten Fragen, die immer wieder gestellt werden
Ist die Hauptstraße eine unerlässliche Verbindungsachse? Nein!
Die Hauptstraße hat sich im Laufe der vergangenen 120 Jahre zwar zu einer Verbindungs- und Verkehrsachse entwickelt, doch im Zuge des rasanten Wachstums der Stadt und mit fortschreitender Individualmobilität ist sie zu einem echten Nadelöhr geworden. Und nicht nur das: Sie ist auch ein Störfaktor für die angrenzenden Wohngebiete. Deshalb ist der Ruf nach einer Verkehrsentlastung der Innenstadt immer lauter geworden.Und Alternativen sind schließlich auch vorhanden: Es gibt seit der Fertigstellung der Zollfreien Straße / B317 im Oktober 2013 einen vollständigen Bypass zur innerstädtischen Hauptstraße. Im Zusammenspiel mit der B3 ist daher eine Umfahrung der Innenstadt problemlos möglich.
Werden die Wohnquartiere im Verkehr ersticken? Nein!
Nicht nur die Innenstadt, sondern auch die Wohnquartiere Leopoldshöhe Süd (Gartenstadt) und Leopoldshöhe Nord sollen durch verschiedene Maßnahmen verkehrsberuhigt werden. Die Einbahnstraßenlösung an der Gartenstraße und die Fußgängerzone werden den Einkaufsverkehr aus der Gartenstadt verbannen, da in diesem Bereich (Leopoldstraße und Friedrichstraße) keine direkte Zufahrt für den individuellen Einkaufsverkehr mehr vorhanden sind. Der Einkaufsverkehr, der zu mehr als 80 Prozent aus Westen von der B3 kommt, wird in die großflächigen Parkmöglichkeiten der Innenstadt-West gelenkt. Gleiches gilt für die Leopoldshöhe-Nord, da auf der Müllheimer Straße vor der Stadtbibliothek ein versenkbarer Poller installiert wird. Zudem ist die Zufahrt in die Schillerstraße über die zukünftige Fußgängerzone nicht mehr möglich.
Führen Umwege zu noch mehr Umweltverschmutzung? Nein!
Das Stadtbauamt verhehlt nicht, dass sich für die Bewohnerinnen und Bewohner Umwege ergeben können, allerdings ist der Schutz der Wohnquartiere das vorrangige Ziel dieser Maßnahmen. Aufgrund der Verkehrslenkung und der damit einher gehenden Vermeidung von Parksuch- und Poserverkehr, sowie dem durch eine Fußgängerzone ausgelösten Anreiz auch alternative Verkehrsmittel als das eigene Auto zu nutzen, ist deshalb von einer mindestens ausgeglichenen Umweltbilanz auszugehen.
Schauen Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, in die Röhre? Nein!
Für alle Menschen, gerade ältere Mitbürgerinnen und -bürger, die auf ihr Auto und damit auch auf Parkplätze in nächster Nähe angewiesen sind, wird es trotz des Wegfalls der 31 Parkplätze in diesem Abschnitt weiterhin Parkmöglichkeiten geben. Und zwar beispielsweise in der Schillerstraße, auf dem Sparkassenplatz oder auch in der Sparkassentiefgarage. Des Weiteren werden künftig Behindertenparkplätze in der Schillerstraße (vor der Volksbank) und am Sparkassenplatz ausgewiesen. Dort befinden sich dann auch die Taxi-Stellplätze. Daher bleibt die Erreichbarkeit von Arztpraxen, Apotheken und weiteren Dienstleistungen in der Hauptstraße auch für beeinträchtigte Personen weiterhin vollständig gewahrt. Übrigens: Die Parkhäuser in nächster Nähe weisen mehr als 1100 Plätze aus.
Kommt die Feuerwehr wegen der Poller nicht mehr rechtzeitig zum Einsatzort? Nein!
Blaulichtdienste (Polizei, Feuerwehr etc.) erhalten natürlich eine Zugangsberechtigung zum Befahren der Fußgängerzone. Funkgesteuert verschwinden die versenkbaren Poller schnell im Boden. Auch die direkten Anwohnerinnen und Anwohner sowie gewerblichen Anlieger der Hauptstraße, die über einen privaten Parkplatz in der Hauptstraße verfügen, erhalten eine Berechtigung zum Befahren der Fußgängerzone, genauso wie die Müllabfuhr, der ÖPNV oder Handwerker. Und Lieferverkehr wird an Werktagen vormittags zwischen 6 und 10 möglich sein.
Müssen Velos geschoben werden? Nein!
Fahrradverkehr ist zu allen Tages- und Nachtzeiten in der Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit zulässig. Diese Testphase gilt zunächst für zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Erfahrungen bewertet und aus den Erfahrungswerten heraus gegebenenfalls Anpassungen getroffen.
Es braucht kein Zentrum in Weil am Rhein. Die Leute wollen nur schnell in den Laden und wieder weg, oder? Nein!
Ein Zentrum ist nicht nur identitätsstiftend, sondern zugleich Aushängeschild einer Stadt, die Visitenkarte. Weil sich hier die wichtigsten Handels-, Mobilitäts- und Kommunikationsstränge treffen kommen viele Menschen hierhin, um zu verweilen. Doch Dreck, Lärm, Staub und Hitze stehen dem entgegen. Wollen wir ein attraktives Zentrum, ist das nur möglich, wenn wir Störeinflüsse reduzieren und die Wohlfühlfaktoren schaffen. Es gilt Begegnungs- und Erlebniszone zu schaffen, Barrieren zu reduzieren und die Durchlässigkeit für den Fußverkehr zu gewährleisten. Es finden Vernetzungen statt. Beispielsweise durch die Anbindung des Rathausplatzes an die Dreiländergalerie.
Soll Weil am Rhein ein Durchfahrtsort für alle bleiben? Ein Grenzort, in dem man nicht verweilt? Ein Ort, den die meisten Menschen nur aufgrund der schnellen Erledigungen kennen und schätzen sollen? Oder soll Weil am Rhein auch ein Ort für einen längeren Aufenthalt und mit Aufenthaltsqualität werden?
Fehlen Ideen, wie die Fußgängerzone gestaltet werden soll? Nein!
Durch diese gezielte städtebauliche Maßnahme – dem Einrichten einer Fußgängerzone –haben wir die Chance, das „Trading down“ in der Hauptstraße aufzuhalten und umzukehren. Wir möchten die Aufenthaltsqualität durch Sitzgelegenheiten, Bepflanzungen, Spielzonen und Treffpunkten sowie ergänzenden innerstädtischen Veranstaltungen auch im Kulturbereich erhöhen. Der zentrale Abschnitt der Hauptstraße von Weil am Rhein soll wieder eine attraktive Adresse werden.
Die ersten Gestaltungspläne liegen vor. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Gestaltung in zwei Etappen erfolgt – nämlich als Umgestaltungszustand bis zur geplanten, aber noch nicht beschlossenen Einführung der Tram 8+ (2026) und dem Endzustand mit Tram 8+ (2028). In der ersten Phase sollen temporäre Stadtmöbel, Spielmöglichkeiten, Bepflanzungen und Grünelemente als Zwischenlösung zum Einsatz kommen.
Des Weiteren zeugt die angekündigte Pop Up-Gallery im Bonitas-Bau davon, wie Leerstände kurz- und mittelfristig umgenutzt und so zu einem neuen Anziehungspunkt für weitere Zielgruppen werden können. Weitere Anfragen in Richtung zusätzlicher temporärer, qualitativer gastronomischer Angebote und kultureller Veranstaltungen liegen vor, um Schritt für Schritt die neu entstehende Fußgängerzone mit Leben zu füllen.
Diese temporäre Lösung sorgt für einen behutsamen Übergang von der Umgestaltung der Hauptstraße als Durchfahrtsstraße zur langfristigen Fußgängerzone. In der Zwischenzeit wird bereits an einem Vorentwurf für die langfristige Fußgängerzone gearbeitet. Sofern die Einführung der Tram 8+ beschlossen wird, geht die Fußgängerzonenplanung in die nächste Phase.
Hat das Gewerbe nichts vom gewonnenen Platz? Nein!
In Abstimmung mit den Gewerbetreibenden könnten deren Ausstattungselemente in den neu gewonnen öffentlichen Raum integriert werden. Das bedeutet, die Gastronomie bekommt mehr Raum für ihre Außenbestuhlung. Es entsteht ein Flächenzugewinn, den die Händlerinnen und Händler auch als Erweiterungsfläche nutzen können.
Vergleichbare Projekte zeigen, dass sich die Umgestaltung nach einer Umgewöhnungsphase auch in den Kassen der Gewerbetreibenden sichtbar machen kann. Die Gründe: Mehr Raum für die fußläufige Kundschaft und eine längere Verweildauer bei angenehmer Atmosphäre.
Schaut die Stadt dem Ladensterben in der Innenstadt nur zu? Nein!
Die Herausforderungen der vergangenen Jahre, wie beispielsweise die Pandemie, steigende Energiepreise, Strukturwandel, zunehmender Onlinehandel, Veränderungen der Nachfrage oder hohe Lademieten, setzen den Handel immer stärker unter Druck. Schon seit längerer Zeit findet in der Hauptstraße ein „Trading down“ statt. Eine Entwicklung also, weg von einem vollständigen Angebot mit pulsierendem Leben hin zu mehr Leerstand inklusive ausbleibender Kundschaft. Zu diesem Trend kommt eine Angebotsverschiebung von hochwertigem Branchenmix hin zur Billigware (zum Beispiel Spielhallen oder Ein-Euro-Läden) hinzu.Diese Verschlechterung geht häufig mit Preissenkungen und in deren Folge nachlassender Investitionstätigkeit einher. Es beginnt ein Teufelskreis an deren Ende Leerstand mit allen negativen Folgen, wie dem Imageverlust des Standorts, droht. Weil am Rhein ist da kein Einzelfall.
Die Stadtverwaltung hat auf die vorhandenen Räumlichkeiten in den Geschäften, auf den Besatz und eine attraktive Präsentation von Waren keinen Einfluss. Sie ist weder Eigentümerin noch Vermieterin von innenstädtischen Gewerbeflächen und daher vom Handeln der jeweiligen Eigentümer und Gewerbetreibenden abhängig. Diese bestimmen den Einzelhandelsbesatz in den Zentren.Aber: Als Stadt hat man jedoch die Möglichkeit, die äußeren Rahmenbedingungen zu ändern. Durch die Einrichtung einer Fußgängerzone und der damit verbundenen Attraktivierung der Hauptstraße werden wir mehr Menschen in das Weiler Zentrum locken und das wird die Hauptstraße in Folge wieder für Investoren interessant machen.Der Trend massiver Umsatzeinbrüche und leerstehender Ladengeschäfte wird weiter fortschreiten, wenn der Einzelhandel nicht weiter um seine Kundschaft wirbt und Immobilieneigentümer keine geeigneten Pächter finden. Der Kunde entscheidet, welche Geschäfte er besucht und wo er sein Geld belässt. Anziehungspunkte werden Bürgerinnen und Bürger, aber auch neue Kundschaft in das Weiler Zentrum locken. Dies wird in der Folge wieder für Investoren interessant. Eine Fußgängerzone wäre eine Möglichkeit, den Standort Innenstadt für die Kundschaft zu gestalten.
Entscheidet die Stadt über die Köpfe der Gewerbetreibenden hinweg? Nein!
Stadtverwaltung und Gemeinderatsfraktionen haben sich nach konstruktiven Gesprächen im Herbst 2022 auf Bitte von 34 angrenzenden Gewerbetreibenden darauf verständigt, den Termin der Einführung auf den 15. April zu verschieben. Dieser Bitte wurde entsprochen. Seither finden auch regelmäßige Treffen statt. Um auf die speziellen Fragen der Händlerinnen und Händler einzugehen, wurde ein „Runder Tisch“ gebildet. Dabei werden Vorschläge und Ideen diskutiert, Maßnahmen besprochen und aktuelle Zwischenstände bekanntgegeben.
Gibt es eine Fußgängerzone mit Busverkehr nur in Weil am Rhein? Nein!
Eine Fußgängerzone ist keine Fußgängerzone, wenn dort Bus- oder Tramverkehr stattfindet? Falsch. Denn es durchaus üblich, dass öffentlicher Nahverkehr in einer Fußgängerzone mitgeführt wird. Man denke nur an Freiburg, Basel oder Offenburg, aber auch in Mannheim oder teilweise auch in Lörrach. Wichtig ist, dass sich alle Verkehrsarten, die in der Fußgängerzone zulässig sind, an die Schrittgeschwindigkeit halten.
Die Stadt gehört den Autos. Es geht darum, schnell von A nach B zu kommen, oder? Nein!
Zu Fuß gehen ist die natürlichste und ursprünglichste Art, sich fortzubewegen. Aktiv mobil zu sein können, gehört zum Grundbedürfnis von Menschen. Mobilität ist ein Ausdruck von Unabhängigkeit, Teilhabe und Freizeit. Der Sinn einer Stadt es, ein Lebens- und Aufenthaltsort für Menschen zu sein – nicht eine Transitstrecke für tonnenschwere Fortbewegungsmittel, die es Fußgängerinnen und Fußgängern erschwert, sich frei im Raum zu bewegen.
Bei einer fahrzeugorientierten Stadt wird das ursprünglichste aller Fortbewegungsmittel oft vernachlässigt und durch flächenintensiveren PKW-Verkehr an den Rand gedrängt. Der heutige Platzanspruch, welcher dem Automobil im öffentlichen Raum eingeräumt wird, ist nicht mehr zeitgemäß. Diese oft mit einer einzigen Person besetzten Fahrzeuge, die tatsächlich nur einen geringen Bruchteil am Tag in Gebrauch sind und die meiste Zeit geparkt m Straßenraum stehen, reduzieren den öffentlichen Raum, welcher der Bewegung vieler Menschen dient.
Eine Lenkung des motorisierten Individualverkehrs auf das Vorrangstraßennetz von B317 und B3, hat positive Aspekte für Anwohnerinnen und Anwohner und Besucherinnen und Besucher der Innenstadt von Weil am Rhein zur Folge. Sie verringert den Parksuchverkehr, stärkt, fördert den Fuß- und Radverkehr und schafft mehr Raum. Statt betonierten PKW-Stellplätzen könnten Grün-, Spiel-, Sitz- und Begegnungsflächen entstehen, die zum Verweilen einladen. Gleichzeitig kann so den innerstädtischen Hitzeinseln entgegengewirkt werden, was positive Auswirkungen auf das Mikroklima hat.
Die Ablehnung der Fußgängerzone hat keinen Einfluss auf Veränderungen im Zentrum, oder? Nein!
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgerinnen stimmen am 12. Februar ab, wie es mit der Weiler Stadtentwicklung weitergeht. Lehnen sie die Fußgängerzone ab, dann hat dies zur Folge, dass es auf absehbare Zeit keinen weiteren Prozess geben wird, der sich mit einer Aufwertung des Weiler Zentrums durch eine Fußgängerzone beschäftigen wird.
Mit einer Entscheidung dagegen wird der Beschluss des Gemeinderats gekippt. Einen erneuten Beschluss mit dieser zentralen Themenstellung darf der Gemeinderat innerhalb der nächsten drei Jahre nicht fassen. Das schreibt die Gemeindeordnung so vor. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung zur Aufwertung und weiteren Entwicklung der Innenstadt werden dadurch massiv eingeschränkt. Das bedeutet: Entwicklungsstillstand, Fortsetzung der bestehendes Verkehrsproblematik und des gegenwärtigen Trading Down-Trends.
Hat sich die Stadtverwaltung die Fragestellung des Bürgerentscheids absichtlich so ausgedacht? Nein.
Auch hier ist es die Gemeindeordnung Baden-Württembergs, die klar und deutlich vorgibt, wie diese Wahl abzulaufen hat. Auch die Fragestellung wird darin eindeutig festgelegt. Die Bürgerinitiative hat ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Gemeinderats gestartet in dessen Folge nun der Bürgerentscheid ansteht. Es geht also darum, ob der Beschluss aufgehoben werden soll oder nicht.
Und deshalb lautet die Fragestellung am 12. Februar: „Sind Sie dagegen, dass der Bereich der Weiler Hauptstraße zwischen dem Sparkassen- und Schlaufenkreisel zur Fußgängerzone wird?“
Verkehrsführung Durchgangsverkehr: Durch die Fußgängerzone werden Innenstadt und auch angrenzende Wohngebiete langfristig vor einem weiter zunehmenden, motorisierten Individualverkehr geschützt. Mit der Eröffnung der Dreiländergalerie steht das leistungsfähige Vorrangstraßennetz von B3 und B317 voll zur Verfügung. Über dieses Vorrangstraßennetz werden Besucher der drei Einkaufszentren sowie der neuen Fußgängerzone direkt zu den vorhandenen Parkhäuser und -flächen geführt. Eine Zufahrt über die Hauptstraße ist aus diesem Grund nicht mehr erforderlich.
Zielverkehr: Wer in Weil am Rhein einkaufen will und mit dem Auto zufährt, wird durch ein Parkleitsystem der Stadt auf Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern der Dreiländergalerie, der Insel, des Kaufrings und auf die öffentlichen Stellplätze am Sparkassenkreisel aufmerksam gemacht. In diesen Parkhäusern stehen insgesamt mehr als 1.000 Parkplätze in fußläufiger Nähe zu den drei Einkaufszentren sowie der neuen Fußgängerzone zur Verfügung.
Veloverkehr: Der Gemeinderat hat beschlossen, den Fahrradverkehr zu allen Tages- und Nachtzeiten in der Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit zuzulassen. Diese Testphase gilt zunächst für zwölf Monate. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Erfahrungen ausgewertet und evaluiert.
Fußverkehr: Eindeutige Nutznießer der Regelung werden Fußgängerinnen und Fußgänger sein, die gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern absoluten Vorrang haben.
Angrenzende Wohngebiete Zum Schutz des Wohnquartiers Leopoldshöhe Süd ist zukünftig das Einbiegen von der B317 / Basler Straße aus Richtung Obeliskkreisel in die Gartenstraße für den motorisierten Verkehr nicht mehr möglich. Damit sollen Ausweichverkehre verhindert werden. Auch ist im Süden die Zufahrt von der Hauptstraße in die Leopoldstraße und in die Friedrichstraße sowie im Norden in die Schillerstraße und in die Straße Im Herbergacker aufgrund der Fußgängerzone nicht mehr möglich. Ein versenkbarer Poller vor der Stadtbibliothek (Müllheimer Straße) und die damit verbundene Sackgassen-Regelung in der Humboldtstraße verhindert darüber hinaus Ausweichverkehre im Wohnquartier Leopoldshöhe Nord.
Direkte Anlieger*innen Direkte Anlieger*innen der Hauptstraße, die über einen privaten Parkplatz in der Hauptstraße verfügen, erhalten eine Zugangsberechtigung zum Befahren der Fußgängerzone. Jederzeit befahrbar ist diese auch für Blaulichtdienste (Polizei, Feuerwehr etc.), Müllabfuhr und den ÖPNV. Lieferverkehr wird an Werktagen, jeweils vormittags in einem noch festzulegenden Zeitraum möglich sein.
Ausnahmen Fußgängerzone Der Busverkehr erhält die Berechtigung, die Fußgängerzone zu passieren. Dasselbe gilt für Blaulichtdienste (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) sowie Anlieger mit privaten Stellplätzen, die ausschließlich von der Hauptstraße anfahrbar sind. Anlieferverkehr soll, so ist es geplant, morgens zwischen 6 und 10 Uhr erlaubt sein. Analog zum versenkbaren Poller vor der Stadtbibliothek (Müllheimer Straße) werden auch in der Hauptstraße auf Höhe des Sparkassenplatzes sowie des Schlaufenkreisels zwei versenkbare Poller installiert.
Parkplätze 550 öffentlich nutzbare Stellplätze in der Dreiländergalerie stehen dann ebenso zur Verfügung, wie die Stellplätze im Parkhaus der Einkaufsinsel. So werden es insgesamt mehr als 1000 Stellplätze sein. Weiterhin stehen in nächster Nähe Stellplätze am Sparkassenkreisel, sowohl oberirdisch als auch in der Tiefgarage zur Verfügung. Darüber hinaus können zukünftig samstags und sonntags auch die Parkplätze beim neuen Sparkassengebäude am Messeplatz genutzt werden. Auch Behindertenparkplätze wird es weiterhin geben. Der Verlust von 31 öffentlichen Stellplätzen in der Fußgängerzone kann damit deutlich kompensiert werden
Gestaltung Die ersten Gestaltungspläne liegen vor. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Gestaltung der Fußgängerzone in zwei Etappen erfolgt – nämlich als Umgestaltungszustand bis zur geplanten, aber noch nicht beschlossenen Einführung der Tram 8+ (2026) und dem Endzustand mit Tram 8+ (2028). In der ersten Phase sollen temporäre Stadtmöbel und Grünelemente zum Einsatz kommen. In Abstimmung mit den Gewerbetreibenden in der Fußgängerzone könnten auch deren Ausstattungselemente in den neu gewonnenen öffentlichen Raum integriert werden. Es entsteht ein Flächenzugewinn, die die Händler auch als Erweiterungsfläche beispielsweise für Gastronomie nutzen könnten.
Leerstand Ein „Weiter so“ würde ein „Trading down“, also eine fortschreitende qualitative Verschlechterung des Einzelhandelsangebots bedeuten. Am Ende steht dann der Leerstand. Das hat städtebauliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Wenn der Nutzungsmix verloren geht, leidet der Standort unter Imageverlust, die Attraktivität und Lebendigkeit verschwinden immer mehr. Als Stadtverwaltung können wir planungsrechtliche Regelungen nicht außer Kraft setzen - und wir sind auch weder Vermieter noch Einzelhändler. Wir wollen und können uns allerdings durch gezielte Maßnahmen, wie dem Einrichten einer Fußgängerzone, diesem gefährlichen Trend entgegenstellen.
Klimawandel Ein weiterer Faktor, der unserer Meinung nach für die Einführung einer Fußgängerzone spricht, ist der Klimawandel, und die Tatsache, dass dringlich gehandelt werden müsse. Doch diesen Wandel bekommen wir weder zum Nulltarif, noch ohne Veränderung im eigenen Verhalten. Wir wollen den Autoverkehr steuern und dafür den Fuß- und Radverkehr stärken. Die Innenstadt soll zudem grüner – so werden auch Hochbeete angelegt – werden, es entstehen Aufenthalts- und Begegnungsflächen, die zum Verweilen einladen.
Nutznießer Die zentrale Hauptstraße ist und bleibt eine Gefahrenstrecke, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, älteren Menschen und Behinderte. Das übrigens bestätigen Umfragen, zuletzt bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Spielleitplanung. Eindeutige Nutznießer der Regelung werden Fußgängerinnen und Fußgänger sein, die gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern absoluten Vorrang haben. Es wird dort auch Bus- und später vielleicht Tramverkehr stattfinden. Und es ist durchaus üblich, dass öffentlicher Nahverkehr in einer Fußgängerzone mitgeführt wird. Man denke nur an Freiburg, Basel oder Offenburg, aber auch in Mannheim oder teilweise auch in Lörrach. Wichtig ist, dass sich alle Verkehrsarten, die in der Fußgängerzone zulässig sind, an die Schrittgeschwindigkeit halten.
Gewerbe Das Gewerbe soll von dieser Maßnahme profitieren. Um auf spezielle Fragen der Gewerbetreibenden einzugehen, haben wir bekanntlich einen „Runden Tisch“ mit „Weil-aktiv“ gebildet. Hier wurde unter anderem verdeutlicht, dass Gewerbetreibende in Abstimmung mit der Stadt ihre Ausstattungselemente in den neu gewonnenen öffentlichen Raum integrieren können. Es entsteht ein Flächenzugewinn, den die Händlerinnen und Händler auch als Erweiterungsfläche nutzen können.