Wohnberechtigung
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung oder Seniorenmietwohnung in Baden-Württemberg ziehen können. Sie haben damit aber keinen automatischen Anspruch auf eine solche Wohnung. Sie müssen sich diese eigenständig suchen und sich darauf bewerben.
Ob Ihnen ein Wohnberechtigungsschein zusteht, ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Sie sind wohnungssuchend
- Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht
Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:
• Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
• steuerlich anerkannte Gewinn (bei Selbständigkeit)
• Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
• steuerfreie Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts des SGB II usw.
• Unterhalt
(Beim Unterhaltspflichtigen wird der Kindesunterhalt bis zu 3000 € jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu 6000 € jährlich berücksichtigt)
Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.