Leistungen
Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
keine