Grundsteuer
Nachdem die bisherige Form der Grundsteuer im April 2018 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, haben die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht beschlossen. Das Land Baden-Württemberg hat ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zum 1. Januar 2025 erlassen. Alle bisherigen Grundsteuerfestsetzungen enden kraft Gesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2024.
Alle wichtigen Fakten und Infos haben wir für Sie in der folgenden FAQ zusammengestellt.