Grundsteuer
Nachdem die bisherige Form der Grundsteuer im April 2018 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, haben die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht beschlossen. Das Land Baden-Württemberg hat ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zum 1. Januar 2025 erlassen. Alle bisherigen Grundsteuerfestsetzungen enden kraft Gesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2024.
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden in der Woche ab dem 13. Januar versendet. Im Rathaus werden nach Versendung entsprechende Telefonzeiten eingerichtet. Die Ansprechpartnerinnen und -partner sind dann immer Dienstag und Donnerstag unter der Nummer 704-201 und 704-209 von 8 bis 12 Uhr zu erreichen. Ebenso gibt es eine separate E-Mail-Adresse: steuer@weil-am-rhein.de.
Die Stadtverwaltung bittet darum, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Bescheide, ihren Dauerauftrag entsprechend abändern.
Weitere wichtige Fakten und Infos haben wir für Sie in der folgenden FAQ zusammengestellt.