Grundsteuer
Nachdem die bisherige Form der Grundsteuer im April 2018 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, haben die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene ein geändertes Grundsteuer- und Bewertungsrecht beschlossen. Das Land Baden-Württemberg hat ein eigenes Landesgrundsteuergesetz zum 1. Januar 2025 erlassen. Alle bisherigen Grundsteuerfestsetzungen enden kraft Gesetzes mit Ablauf des 31. Dezember 2024.
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 wurden versendet und im Rathaus entsprechende Telefonzeiten eingerichtet. Die Ansprechpartnerinnen und -partner sind dann immer dienstags und donnerstags unter der Nummer 704-201 und 704-209 von 8 bis 12 Uhr zu erreichen. Ebenso gibt es eine separate E-Mail-Adresse: steuer@weil-am-rhein.de.
Aber: Aufgrund unzähliger Rückfragen bittet die Stadtkämmerei um Geduld bei der Beantwortung der Fragen. So kann aufgrund der enormen Resonanz beispielsweise nicht jede E-Mail zeitnah bearbeitet werden. Dafür hat die Stadtverwaltung auf der städtischen Internetseite unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/grundsteuer eine eigene Rubrik Grundsteuer eingerichtet. Hier werden unter anderem die am häufigsten gestellten Fragen beantwortet oder auch die Adressen weitere informative Internetseiten angezeigt.
Die Stadtverwaltung Weil am Rhein bittet die Bürgerinnen und Bürger um Geduld und bedankt sich für das Verständnis.
Wichtige Fakten und Infos haben wir für Sie in der folgenden FAQ zusammengestellt.