Japankäfer - Gefährlicher Schädling

Japankäfer frisst mehr 300 Pflanzenarten / Weil am Rhein innerhalb der Pufferzone

Japankäfer sind im Basler Stadtgebiet gefunden worden: Dieser Schädling, der vor allem Laub- und Obstbäume sowie Zier- und Nutzpflanzen schädigen kann, wurde von der EU als so genannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, also als ein besonders gefährlicher Schädling, dessen Ansiedlung und Ausbreitung verhindert oder eingedämmt werden muss. 
Im Landkreis Lörrach sind Befalls- und Pufferzonen eingerichtet worden. Die Zonen umfassen Grenzach-Wyhlen mit Rührberg, Weil am Rhein mit Haltingen, die Lörracher Ortsteile Salzert, Stetten und Tüllingen sowie die Gemeinde Inzlingen. Das Landratsamt hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Aus diesen Zonen darf ausschließlich gehäckseltes Pflanzenmaterial heraustransportiert werden.

Die genauen Zonen sind abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer

Was bedeutet Befalls- und Pufferzone?

Es gibt zwei Arten von Zonen: Die so genannte Befallszone umfasst Gebiete mit einem Radius von jeweils 1.000 Metern um die Stellen, an denen die Käfer auf Schweizer Seite gefunden wurden. Die angrenzende Pufferzone erstreckt sich über eine Breite von mindestens fünf Kilometern über die Grenzen der Befallszone hinaus. Sollten weitere Japankäfer in der Pufferzone entdeckt werden, müssen die Befalls- und Pufferzonen entsprechend ausgeweitet werden. Sollten für drei Jahre keine Käferpopulationen mehr amtlich festgestellt werden, werden die Befalls- und Pufferzonen aufgehoben.

Was gilt in den Pufferzonen?

In der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet umgibt, gelten folgende Regeln:

  • Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden. Es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimetern gehäckselt.
  • In den Pufferzonen gibt es Sammelstellen, über die das Material auch ungehäckselt entsorgt werden kann. Unter anderem wurde ein Häckselplatz in Haltingen eingerichtet.
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.
  • Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz genehmigt werden.
  • Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimetern Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da durch die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.

Was gilt in den Befallszonen?

Innerhalb der Befallszone, in der Japankäfer bereits nachgewiesen wurden, gelten zusätzlich zu den Regeln der Pufferzone noch folgende Maßnahmen:

  • Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.
  • Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen.
  • Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten.
  • Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung

Was macht den Japankäfer so gefährlich?

Die Larven des Käfers, schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von mehr als 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab.  

Wie sieht der Japankäfer aus?

Der Japankäfer ist lediglich ein Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs).

Was tun, wenn verdächtiger Käfer gefunden wird?

nEine Ansiedlung des Käfers zu verhindern, sind die Behörden auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) eingereicht oder mit Angabe des Fundortes per E-Mail an pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de geschickt werden.

Weitere Informationen zum Japankäfer gibt es auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer

Die detaillierte Allgemeinverfügung ist unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

Grünabfallannahmestellen sind eingerichtet

Aufgrund des Fundes von Japankäfern in Basel sind Teile der Gemeindegebiete von Lörrach, Weil am Rhein, Grenzach-Wyhlen und Inzlingen als Befalls- beziehungsweise Pufferzone ausgewiesen worden. Grünabfälle aus diesen Zonen dürfen nicht aus diesen Zonen heraustransportiert werden. Grünschnitt aus den Pufferzonen kann zu den Häckselplätzen Weil am Rhein-Haltingen und Lörrach-Salzert (Gretherhof) sowie der Grünabfallannahmestelle Inzlingen angeliefert werden. 

Die Annahmestellen in Haltingen und auf dem Salzert stehen nun auch für kostenpflichtige Anlieferungen über zwei Kubikmeter zur Verfügung. Anlieferer werden gebeten, vorab den Lieferschein auszufüllen. Dieser findet sich online unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/gruenabfall/japankaefer. 

Für beiden Häckselplätze werden die Öffnungszeiten unter der Woche vorübergehend erweitert: 

Häckselplatz Weil am Rhein-Haltingen
mittwochs: 13 bis 17 Uhr 
freitags: 13 bis 17 Uhr 
samstags: 10 bis 15 Uhr 

Häckselplatz Lörrach-Salzert (Gretherhof)
mittwochs: 13 bis 18 Uhr 
freitags: 13 bis 18 Uhr 
samstags: 8.30 bis 12 Uhr 

Die Grünabfallannahmestelle in Inzlingen nimmt ebenfalls Grünabfall aus der Pufferzone an. Bitte beachten Sie, dass dort nur Anlieferungen bis zu zwei Kubikmetern möglich sind. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen richtet derzeit noch eine weitere Annahmestelle in der Pufferzone und eine in der Befallszone ein. 

Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/einrichtungen sowie die aktuellen Informationen unter www.abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de/gruenabfall/japankaefer 

Infoposter zum Japankäfer
Beispiel einer Japankäfer-Falle