Hundesteuerabmeldung
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.
Bearbeitungsdauer
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Hinweise
Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.
Rechtsgrundlage
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Weil am Rhein