Leistungen

Hundesteuerabmeldung

Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

Fristen

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke
  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

Bearbeitungsdauer

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

Hinweise

Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.

Freigabevermerk

Stadt Weil am Rhein, den 12.05.2016