Leistungen

Wanderlager

Ein Wanderlager wird veranstaltet, wenn zum Verkauf von Waren oder Entgegennahme von Warenbestellungen vorübergehend eine feste Vertriebsstätte benutzt wird.

Anzeige: Wenn das Wanderlager in Weil am Rhein stattfindet und für die Veranstaltung öffentlich geworben wird, ist dies beim Bürgerbüro zwei Wochen vorher anzuzeigen.Die Anzeige muss enthalten:

  • den Ort und die Zeit der Veranstaltung
  • Name des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Person
  • Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen

Darüber hinaus ist die Reisegewerbekarte vorzulegen.

Werbung: In der Werbung ist anzugeben

  • die Art der Ware, die vertrieben wird und der Ort der Veranstaltung
  • Name und Vorname oder die Firma sowie die Anschrift des Gewerbetreibenden, in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden sollen.

In der Werbung dürfen keine Ankündigungen über unentgeltliche Zuwendungen (Waren oder Leistungen) einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen enthalten sein.

Vertriebsstätte: An der Vertriebsstätte ist der Name und Vorname oder die Firma sowie die Anschrift des Gewerbebetreibenden, in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden sollen anzubringen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Freigabevermerk

Stadt Weil am Rhein, den 29.08.2008