Temporäre Fußgängerzone - Weil am Rhein schafft Platz!

Die Corona-Pandemie verlangt von jedem einzelnen in unserer Gesellschaft vieles ab. Maßnahmen wie zum Beispiel der Schließung der Grenzübergänge ab dem 16. März 2020, der Einstellung des Kindergarten- und Schulbetriebs oder der Schließung von Gastronomiebetrieben und Geschäften haben uns bewusst werden lassen, wie fragil unsere Strukturen sein können. Umso erfreulicher war die Feststellung, dass diese teilweise sehr einschneidenden Maßnahmen in Deutschland, in unserer Region und auch in unserer Stadt mit dazu beigetragen haben, dass die Pandemie bisher im Vergleich zu anderen Staaten vergleichsweise gut verlaufen ist.
 
Mit Freude und auch mit einer gewissen Unsicherheit konnten wir ab Mitte Juni 2020 wieder dem uneingeschränkten Grenzübertritt und den nach und nach erfolgten Lockerungen entgegensehen. Es hat sich gezeigt, dass die Menschen eine sehr große Disziplin während der ersten Welle der Pandemie gezeigt haben. Und auch seither sind die meisten bemüht, die noch bestehenden Vorgaben und Empfehlungen einzuhalten.
 
Das Wiedererwachen der Geschäftstätigkeiten führt unweigerlich dazu, dass es nicht immer und überall möglich ist, die empfohlenen Abstandsregeln zu gewährleisten. Dies hat den Verwaltungsstab Corona, der innerhalb der Stadtverwaltung gebildet wurde, veranlasst, dem Gemeinderat den Vorschlag zu unterbreiten, für eine gewisse Zeit im zentralen Innenstadtbereich zwischen der Schillerstraße und der Bühlstraße diesen Bereich der Hauptstraße, Teil der heutigen 20er Zone, temporär in eine Fußgängerzone umzuwandeln.
 
Mit dieser Maßnahme soll die Einhaltung der Abstandsregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besser ermöglicht werden, weil die dort ansässigen Geschäfte und Gastronomiebetriebe, vornehmlich auf der Nordseite der Hauptstraße, ihre bestehenden Geschäftsauslagen und die Bestuhlung der Außengastronomie auf einen Teil des Straßenraums verlagern können.
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28. Juli 2020 bei 17 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und einer Enthaltung sich sehr deutlich für diese Maßnahme ausgesprochen.
 
In dem Bereich der temporären Fußgängerzone zwischen der Schillerstraße und der Bühlstraße können
 
ab Montag, 10. August 2020 bis zum Sonntag, 27. September 2020  
ausschließlich Linienbusse in West-Ost-Richtung fahren. Zulässig ist der Lieferverkehr ebenfalls in dieser Richtung bis 10 Uhr. Fahrradfahrer können diesen Bereich in beiden Richtungen nutzen.
 
Hier finden Sie einen Übersichtsplan (339 KB), der ganz grob die angesprochenen Bereiche und deren Nutzungsmöglichkeiten für den motorisierten Individualverkehr zeigt.

Ein weiterer Plan zeigt die Gestaltung in der 20er Zone zwischen der Schillerstraße und der Bühlstraße (4,6 MB). Dort werden die vorhandenen Pflanzkübel auf die nördliche Fahrbahn der Hauptstraße versetzt, um den Gastronomiebetrieben und Geschäften zusätzlichen Raum zu schaffen, damit die vorhandenen Auslagen und die bestehende Bestuhlung entsprechend großzügiger angeordnet werden können (also: nicht mehr, nur mit mehr Abstand). Zusätzlich werden vierzehn weitere Pflanzkübel aufgestellt, um eine gewisse Attraktivität bzw. Gestaltung zu schaffen.
 
Temporäre Fußgängerzone - Weil am Rhein schafft Platz!