Laub und Müll sind kein Brennmaterial
Fasnachtsfeuer: Offizielle Annahmetermine am 28. Februar und 1. März
Es ist wohl ein heidnischer Brauch, mit dem der Winter ausgetrieben werden soll. Die Rede ist vom Fasnachtsfeuer. Und dieses wird auch wieder in diesem Jahr lodern. Damit auch genügend Brennmaterial vorhanden sein wird, ist auch der Betriebshof der Stadt mit von der Partie. Die Mitarbeitenden kümmern sich einmal mehr um die Annahme in Altweil und Haltingen.
Offiziellen Annahmetermine sind am Freitag, 28. Februar, in der Zeit von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr sowie am Samstag, 1. März, zwischen 9 und 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr bei den Fasnachtsfeuerplätzen in Haltingen und in Weil am Rhein.
Reiner Müller, stellvertretender Leiter des Betriebshofs, verweist auf die Spielregeln, die es bei der Anlieferung einzuhalten gilt: „Müll, Steine, Dreck, Erde oder auch Wurzelstöcke haben im Fasnachtsfeuer nichts zu suchen.“ Müller bittet darum, nur geeignetes Brennmaterial anzugeben. Und das wäre? Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis zu 15 Zentimeter Durchmesser sowie unbehandeltes Holz in haushaltsüblichen Mengen (maximal zwei Kubikmeter).
Lackierte Hölzer, wie beispielsweise Fensterholz, dagegen darf nicht verbrannt werden. Nicht abgegeben werden dürfen auch Plattenwerkstoffe, Wurzelstöcke (können bis zu einigen Wochen weiterglimmen) sowie Erde, Laub oder Müll.
Fasnachtsfeuerplätze sind keine Müllhalden: Und so appelliert Reiner Müller an die Vernunft der Menschen. Stoße man erneut auf Steine und Dreck werde, müsse man den Bereich umzäunen und absperren lassen. Müller: „Das würden wir gerne wegen des Aufwands und der entstehenden Kosten vermeiden.“
Fasnachtsfeuer-Termine: Am 9. März (Haltingen) und am 15. März (Altweil) werden wieder glühende Scheiben ins Tal geschleudert und ihre Spuren in den Nachthimmel ziehen, um die dunklen und finsteren Geister des Winters zu vertreiben. Bereits am 8. März wird das Fasnachtsfeuer in Ötlingen oberhalb des Friedhofs angezündet.