Maßnahmen zum Schutz des Weinbaus
Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Schädlinge Reblaus und Rebzikade treten ab sofort in Kraft
Zum Schutz der regionalen Weinbauflächen hat das Landratsamt Lörrach heute zwei Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Reblaus (Daktulosphaira vitifoliae) und der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) erlassen. Diese Maßnahmen, so teilt das Landratsamt Lörrach in einer Pressemitteilung mit, zielen darauf ab, die unkontrollierte Ausbreitung dieser gefährlichen Schädlinge einzudämmen, um erhebliche langfristige Schäden im Weinbau zu verhindern.
Reblaus im Anbaugebiet Baden
Das Anbaugebiet Baden ist vollständig von der Reblaus befallen. Die Schädlinge verbreiten sich unter anderem durch Pflanzenkontakt oder den Wind und können benachbarte Weinberge befallen. Besonders problematisch sind verwilderte Reben, da sie der Reblaus als Brutstätte dienen und ein hohes Risiko für bewirtschaftete Weinflächen darstellen. Ein Befall kann im schlimmsten Fall zum Absterben der Pflanzen führen.
Daher sieht die Allgemeinverfügung vor, dass verwilderte Reben entfernt oder – unter strengen Auflagen – mit speziell zugelassenen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden müssen. Diese Maßnahmen beschränken sich auf Böschungen und andere nicht bewirtschaftete Flächen und sollen dazu beitragen, die Reblaus nachhaltig einzudämmen. Die Allgemeinverfügung erlischt mit Ablauf des 31. Januar 2028.
Rebzikade verbreitet gefährliche Rebkrankheit im Markgräflerland
Parallel dazu tritt eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade in Kraft. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die Gemeinden Bad Bellingen, Efringen-Kirchen und Schliengen, wo die Rebzikade als Überträgerin der Rebkrankheit Grapevine flavescence dorée phytoplasma (FD) erstmals im August 2024 nachgewiesen wurde. Die Krankheit führt zu Ertragseinbußen und einem vorzeitigen Absterben der befallenen Rebe.
Die Verfügung erstreckt sich auf Grundstücke, die entweder bereits befallen sind oder als gefährdet gelten. Das Befallsgebiet umfasst sämtliche Flächen im Umkreis von 500 Metern um eine nachgewiesene Befallsstelle, während darüber hinaus ein mindestens zwei Kilometer breiter Gefährdungsbereich ausgewiesen wird. Je nach Nutzfläche und Erwerbs- oder Privatanbau greifen unterschiedliche Maßnahmen, wie Insektizidbehandlung oder Rodung. Das Holz der Rebstöcke sollte verbrannt oder gehäkselt werden, um die Anzahl der Larven zu reduzieren.
Zur Feststellung des Auftretens der Amerikanischen Rebzikade führt das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg (WBI) ein regelmäßiges Monitoring durch, um das Befallsgebiet der Zikade zu bestimmen. Ein Verdacht des Auftretens des Schädlings ist unverzüglich dem Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg oder der Offizialberatung zu melden. Wird im Befallsgebiet über mindestens zwei Vegetationsperioden kein Befall mehr festgestellt, wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.
Angesichts der Dringlichkeit der Bekämpfung werden beide Maßnahmen durch das Landratsamt Lörrach engmaschig kontrolliert. Die Einhaltung der Anordnungen wird regelmäßig überprüft, um eine konsequente Umsetzung sicherzustellen. Für die Umsetzung der Maßnahmen beider Allgemeinverfügungen gelten teilweise unterschiedliche Fristen und Auflagen, die in der jeweiligen Allgemeinverfügung genannt sind.
Weitere Informationen
Die detaillierten Allgemeinverfügungen sind unter www.loerrach-landkreis.de/oeffentliche_bekanntmachungen verfügbar. Die von der Allgemeinverfügung zur Rebzikade betroffenen Flurstücke sind einsehbar unter www.loerrach-landkreis.de/geltungsbereich-rebzikade. Weitere Informationen zu den Schädlingen und Maßnahmen sind unter www.loerrach-landkreis.de/rebschutz verfügbar.