Andere Länder, Gesetze und Sprachen
Standesamt Weil am Rhein: 115 Eheschließungen im Jahr 2024 / Langwierige Verfahren sind nicht selten
In Weil am Rhein haben im vergangenen Jahr 115 Eheschließungen stattgefunden. Das waren fast 30 mehr als im Jahr 2023. Und auch sonst hatte das Standesamt der 3-Länder-Stadt wieder alle Hände voll zu tun. So wurden beispielsweise auch 281 Kirchenaustritte dokumentiert oder 44 Vaterschaftsanerkennungen bearbeitet. Außerdem gab es in Weil am Rhein zwei Hausgeburten zu verzeichnen.
Die Tatsache, dass in Weil am Rhein mehr als 100 verschiedene Nationalitäten zuhause sind, sorgt bei den Sachbearbeiterinnen und Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen immer wieder für Überraschungen und so manche Herausforderung. Thema Eheschließungen: Menschen aus 53 Ländern sprachen diesbezüglich bei den Standesbeamtinnen vor. Neben vielen europäischen Heimatländern waren aber auch Personen aus Thailand, Mexiko, der Dominikanischen Republik, Nigeria, Venezuela oder der USA darunter.
„Das macht die Tätigkeit für uns zum einen sehr interessant, zum anderen aber auch oft herausfordernd. Wir arbeiten mit Urkunden aus aller Welt. Die Gesetze bezüglich einer Eheschließung oder des Namensrechts sind in allen Ländern verschieden und müssen beachtet werden“, erklärt Kathrin Freude, die gemeinsam mit Sonja Meier und Christine Volkmer als Standesbeamtin im Weiler Rathaus tätig ist. Hinzu kommen die fremde Sprache oder die speziellen kulturellen Eigenheiten.
Und so, macht Freude deutlich, könne die Durchführung des Eheschließungsverfahrens somit sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Oft ist die Zusammenarbeit mit der Botschaft des jeweiligen Landes erforderlich. Des Weiteren werden Dolmetscher benötigt, die von den Beteiligten selbst gestellt werden müssen. „Wir hatten im vergangenen Jahr einige Eheschließungsverfahren, die etwa drei bis fünf Jahre in Anspruch genommen haben. Die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Länder führen oft zu langen Wartezeiten für die betroffenen Paare“, erklärt Freude.
Ein Beispiel sei, dass Scheidungen im Ausland erst in Deutschland anerkannt werden müssten. „Diese Verfahren sind oftmals beim Oberlandesgericht durchzuführen. An dieser Stelle benötigen wir die Geduld und Mitarbeit der heiratswilligen Paare“, so Freude. Dasselbe gelte im Übrigen auch, wenn ausländische Staatsangehörige in Deutschland geschieden werden. „Dann muss auch diese Scheidung im Heimatland anerkannt werden“, weiß Freude.
Im Standesamt können ohne Originaldokumente und gültige Pässe keine Beurkundungen erfolgen
Klar ist: Im Standesamt können ohne Originaldokumente und gültige Pässe keine Beurkundungen erfolgen. Und so kommt es hin und wieder vor, dass eine Eheschließung in absehbarer Zeit nicht möglich ist. „Wir wissen, dass es für die Betroffenen manchmal nicht so einfach ist, entsprechende Dokumente und Pässe aus dem Heimatland zu beschaffen“, erklärt Freude, die den Bürgerinnen und Bürger empfiehlt, bei Auslandsbeteiligung frühzeitig eine Beratung beim Standesamt zu vereinbaren. „An dieser Stelle sind die Infos aus dem Internet oft nicht ausreichend.“
115 Eheschließungen gab es im Jahr 2024, während es 2023 noch 86 waren. Der beliebteste Monat, um „Ja“ zu sagen, war der Juli, wobei die Sommermonate im Allgemeinen hervorstechen. Allerdings: Auch im Dezember fanden immerhin noch neun Hochzeiten statt. Weitere 31 Eheschließungen kamen in Weil am Rhein zusätzlich zur Anmeldung, die dann an einem anderen Ort, beispielsweise im Urlaub, stattfanden.
Zusätzlich wurden 15 Ehefähigkeitszeugnisse von den Standesbeamtinnen ausgestellt. „Diese werden von deutschen Staatsangehörigen benötigt, wenn die Eheschließung im Ausland stattfinden soll“, weiß Freude. Das Anmeldeverfahren sei hierbei genau so umfangreich wie bei einer Eheschließung in Deutschland. Ziele der Eheschließungen waren unter anderem in Frankreich, Türkei, in der Schweiz oder in Griechenland.
Die Standesbeamtinnen sind auch zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen. 225 Fälle beurkundeten sie 2024 (2023: 185). Auch hier kann es hin und wieder Probleme geben. „In den meisten Fällen überbringen die Bestattungsunternehmen die Dokumente des Verstorbenen zu den Standesämtern und beschaffen dann auch fehlende Unterlagen. Fehlen Urkunden von Verstorbenen sind meistens die hinterbliebenen Angehörigen gefragt“, sagt Freude.
In vielen Fällen kann auch das Standesamt beraten und unterstützen
Auch hier müssten oft Dokumente im Ausland beschafft und in Deutschland übersetzt werden. Damit, hält sie fest, könne sich die Beurkundung des Sterbefalles verzögern und Sterbeurkunden könnten zunächst nicht ausgestellt werden. „Für die Angehörigen wird es manchmal schwierig, da diese oftmals nicht wissen, wo beispielsweise die Eheschließung des Verstorbenen oder wo der Sterbeort des bereits vorverstorbenen Ehegatten war“, so Freude. In vielen Fällen kann auch hier das Standesamt beraten und unterstützen. Die Urkunden selbst müssen indes nur von den Angehörigen selbst beschafft werden.
Die Beurkundung von Geburten wird zum größtenteils in Lörrach durchgeführt. Schließlich gibt es dort im Gegensatz zu Weil am Rhein eine Geburtsklinik. Dennoch wurden 2023 insgesamt sechs Beurkundungen von Geburten, darunter zwei Hausgeburten, durchgeführt. 44 Vaterschaftsanerkennungen wurden 2024 beim Standesamt Weil am Rhein vorgenommen. Diese werden erforderlich, wenn ein Kind geboren wurde und die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind. „Dies ist schon vor Geburt möglich, und auch sehr zu empfehlen. In diesem Zusammenhang können dann auch Namenserklärungen für das Kind abgegeben werden“, rät Freude.
54 Namenserklärungen wurden 2024 insgesamt bearbeitet. Diese werden beispielsweise auch nach einer Eheschließung im Ausland erforderlich. „Es gibt Länder, etwa Italien oder Frankreich, in denen keine Ehenamen möglich sind. Sofern Paare dies nach der Hochzeit im Ausland trotzdem wünschen, wird eine Beratung beim Standesamt des Wohnsitzes empfohlen. Danach kann entschieden werden, ob eine Namenserklärung durch beide Ehegatten erforderlich oder möglich ist“, hält Freude fest
Deutsche Staatsangehörige, die etwa in der Schweiz oder Frankreich leben, müssen sich für alle Personenstandsangelegenheiten an die jeweilige Deutsche Botschaft im Ausland wenden
Deutsche Staatsangehörige, die beispielsweise in der Schweiz oder Frankreich leben, müssen sich für alle Personenstandsangelegenheiten an die jeweilige Deutsche Botschaft im Ausland wenden. Auch in diesem Fall wird empfohlen, frühzeitig anzufragen oder Termine zu vereinbaren, da der Bedarf groß ist und damit längere Wartezeiten entstehen können. Die Weiler Standesbeamtinnen empfehlen generell, für alle Personenstandsangelegenheiten immer telefonische Infos beim Standesamt einzuholen oder persönlich, am besten nach Terminvereinbarung, vorzusprechen. „So können unangenehme Situationen, Fehlinformationen und gar die falsche Beschaffung von Dokumenten vermieden werden“, sagt Freude.
Zahlen Standesamt 2024 2023 2022
Eheschließungen 115 86 93
Geburten 6 22 19
Sterbefälle 225 185 182
Ermächtigungen Eheschließungen 31 30 38
Kirchenaustritte 281 332 277
Ehefähigkeitszeugnisse 15 13 12
Vaterschaftsanerkennungen 44 43 35
Namenserklärungen 54 64 63