Renten wegen Alters (Altersrenten)
Altersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)
Sie haben das Rentenalter (Regelaltersrente 65 +) erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenver-sicherungsträger einen Antrag stellen.
Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeweils zum 01.07. jeden Jahres angepasst. Ihre eigene Rente wird danach automatisch angepasst, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Wenn Sie das Rentenalter erreicht, aber noch keine Rente beantragt haben, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch automatisch auch ohne weitere Beitragszahlung.
Auch wenn Sie ab dem Rentenalter weiterarbeiten, erhöhen Sie Ihre spätere Vollrente, da Sie weiterhin Beiträge zahlen. Dazu gibt es Zuschläge. Diese werden ab dem 01.07.2017 jeweils zum 01.07. jeden Jahres ermittelt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie haben das Rentenalter erreicht.
- Sie haben fünf Jahre Beiträge gezahlt.
- Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.
Verfahrensablauf
Die Altersrente müssen Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben.
Sie könnten Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.
Sie erhalten dann gleichzeitig Rat und Hilfe zum Thema Rente.
Nach Bewilligung Ihres Antrages überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto.
Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.
Fristen
Stellen Sie den Antrag spätestens vier Monate vor Erreichen des Rentenalters.
Dann erhalten Sie Ihre Rente in der Regel im Anschluss an Ihre Beschäftigung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- Versicherungsverlauf
- Familienstammbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder)
- Krankenversicherungskarte
- Karte der Bank (IBAN und BIC)
- aktuelle Einkommensnachweise
(z.B. Lohnabrechnung, Bescheid der Agentur für Arbeit / Jobcenter / Krankenkasse o.ä.)
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise zwischen drei bis vier Monate nach Antragstellung.
Sonstiges
Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie die zuständige Stelle über jede Adresse oder Namensänderung informieren.
Der Monatsbeitrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus
- den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträge
- gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungs-zeiten, Zeiten im Ausland)
Vertiefende Informationen
- Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte
- Beginn, Zahlung und Höhe der Altersrente
- Altersrente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Rentenversicherungskonto – Auskunft und Klärung beantragen
- Änderungen an die Rentenversicherung melden
Onlineantrag und Formulare
- Auskunfts- und Beratungsstellen – Deutsche Rentenversicherung
- Rentenbeginnrechner
Rechtsgrundlage
§ 33 – 42 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) (Rente wegen Alters)