Rentenauskunft und Kontenklärung
Die Deutsche Rentenversicherung speichert verschiedene rentenrechtliche Zeiten in Ihrem persönlichen Versicherungskonto. Sie können jederzeit die gespeicherten Daten einsehen. Hierfür sendet Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf.
Sollten die gespeicherten Daten unvollständig oder fehlerhaft sein, müssen Sie das Versicherungskonto klären lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig ist, kann die Höhe Ihrer späteren Rente richtig berechnet werden.
Voraussetzungen
Es müssen Zeiten im Versicherungskonto vorhanden sein.
Verfahrensablauf
Sie können die Einsicht in Ihren Versicherungsverlauf formlos anfordern. Der zuständige Rentenversicherungsträger sendet Ihnen den Versicherungsverlauf zu. Wenn Ihr Versicherungskonto noch Lücken aufweist, erhalten Sie gleichzeitig einen Antrag auf Kontenklärung.
Diesen Antrag können Sie jederzeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten bzw. stellen.
Mit dem Angebot der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Auskunft sowie den Antrag auf Kontenklärung auch online anfordern. Hierfür müssen Sie Ihre Versicherungs-nummer eingeben.
Beim Ausfüllen der Vordrucke unterstützt Sie neben den Regionalzentren und Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg auch Ihre Stadt- oder Gemeinde-verwaltung.
Tipp: Halten Sie bei jedem Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger Ihre Versicherungs-nummer bereit. Das gilt für jede Kontaktaufnahme, ob schriftlich, telefonisch oder online.
Wenn Sie bereits einen Antrag auf Rente gestellt und festgestellt haben, dass Ihr Versicherungskonto noch Lücken hat, können Sie die fehlenden Unterlagen beim Renten-versicherungsträger oder Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung im Original vorlegen. Sie können dem schriftlichen Antrag auch bestätige Kopien der Unterlagen beifügen.
Eine Bestätigung ist bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung für Rentenzwecke kostenlos.
Erforderliche Unterlagen
Um Ihr Versicherungskonto zu klären bzw. zu vervollständigen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Nachweis über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Aufrechnungsbescheinigungen)
- Geburtsurkunde / Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunden der Kinder (auch bei Vätern)
- Eheurkunde bei Namensänderung
- Nachweis über Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
- Nachweis über Arbeitslosigkeit bzw. Ausbildungssuche
- Nachweis über Krankheitszeiten
- Nachweis über Wohn- und Versicherungszeiten im Ausland
Kosten
Keine
Sonstiges
Für einen Online-Antrag benötigen Sie
- für die digitale Unterschrift: eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
- ein Kartenlesegerät
- einen Internetzugang
Rechtsgrundlage
§ 149 Abs. 5 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Versicherungskonto
§7 Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung (VKVV)