Eintragungen müssen nicht sein

Wahlbrief ist ohne Wählernummer und Wahlbezirk korrekt / Diese braucht es bei einer Bundestagswahl nicht

Die Eintragungen der Wählernummer und des Wahlbezirks auf dem roten Wahlbrief sind bei einer Bundestagswahl nicht notwendig. Foto: Stadtverwaltung / Schiessl

Bisher hat das Wahlamt 5.398 (Stand 10.02.) Briefwahlunterlagen verschickt. Für etwas Unsicherheit sorgt bei so manchem Wahlberechtigten die fehlende Eintragung der Wählernummer und des Wahlbezirks auf dem roten Wahlbrief.

Die Verantwortlichen des Wahlamts machen klar: Diese Eintragung ist bei einer Bundestagswahl nicht notwendig. Lediglich bei Kommunalwahlen, wo nämlich eine eindeutige Sortierung der Ortsteile vorgenommen werden muss, ist diese Kennzeichnung tatsächlich von Nutzen.
 
Durch die kurzen Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl wurden innerhalb des Wahlamtes verschiedene administrative Schritte auf den Prüfstand gestellt.

Das Ziel war und ist es, alle Briefwahlanträge so schnell als möglich bearbeiten zu können und die Briefwahlunterlagen der Deutschen Post zu übergeben. Deshalb hat man diesmal auf diese Eintragung verzichtet.