Baurechtsabteilung
Öffnungszeiten
Geschäftsstelle:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag -
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Stadtbaumeisterinnen:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag -
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag -
Freitag 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarungen für Beratungsgespräche
Beratungsgespräche von Bauherren und Architekten, sowie Anfragen zu konkreten Verfahren, sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Baurechtliche Fragen sind sehr komplex und benötigen Vorbereitungszeit, um zuverlässig beantwortet werden zu können. Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, bitten wir Sie daher, einen Termin unter Nennung Ihres konkreten Anliegens bei den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle zu vereinbaren:
07621/704-637 bzw. 07621/704-639
Wir bitten Sie von Anfragen zum Stand laufender Verfahren abzusehen.
Unsere Stadtbaumeisterinnen sind nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an unsere Geschäftsstelle. Ihr Anliegen wird dort aufgenommen und Sie werden, sofern erforderlich, eine entsprechende Rückmeldung unsererseits erhalten.
Beschreibung
Die Baurechtsabteilung unterstützt und berät Sie gerne zu allgemeinen Fragen des öffentlichen Baurechts, zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zu örtlichen Bauvorschriften, zu brandschutztechnischen Anforderungen und zum Thema Denkmalschutz. Zu den einzelnen Verfahrenstypen (verfahrensfrei, kenntnisgabepflichtig, genehmigungspflichtig) und ihrem Verfahrensablauf gibt die Baurechtsabteilung Auskunft.
Die Stadt Weil am Rhein ist untere Baurechtsbehörde. Die Baurechtsabteilung ist für alle Vorhaben innerhalb des Gemarkungsgebietes von Weil am Rhein zuständig.
Das Stadtgebiet ist in drei Baubezirke unterteilt: Bezirk 1 (Kernort mit dem Ortsteil und Ötlingen), Bezirk 2 (Kernort im Bereich "Altweil" und Ortsteil Haltingen), Bezirk 3 (Baugebiet Hohe Straße, Ortsteile Friedlingen und Märkt) .
Tipps zum Baugenehmigungsverfahren:
Zum reibungslosen, Zeit und Ärger sparenden Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens ist die Beachtung der folgenden Ratschläge hilfreich:
- Qualifizierte Fachleute sollten von Anfang an die Planung in die Hand nehmen. Lieber ein bißchen mehr in die gute, vernünftige Planung investiert, als hinterher mit höheren Baukosten konfrontiert zu werden
- Die Genehmigungsfähigkeit sollte bei nicht eindeutiger Rechtslage durch eine Bauvoranfrage abgeklärt werden
- Die Zustimmung der Angrenzer sollte schon vor Einreichung eines Bauantrags eingeholt werden
- Eine Planung, die alle baurechtlichen Vorschriften einhält und Ausnahmen und Befreiungen nur in Sonderfällen erfordert, ist die beste Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags. Ob Ihr Bauvorhaben den Bebauungsplan einhält, können Sie vorab bei der Stadtplanung klären
- Ihren Entwässerungsantrag können Sie gleichzeitig mit dem Bauantrag abgeben. So ist gewährleistet, dass dadurch keine Verzögerung bei der Baufreigabe eintritt. Hierfür können Sie vorab die nötigen Details mit der Abteilung Verkehr und Tiefbau im Vorfeld besprechen
Sollten Sie Ihren Bauantrag komplett elektronisch bei uns einreichen wollen, schicken Sie die vollständigen Unterlagen an bauantrag@weil-am-rhein.de
Persönlicher Kontakt
Leiterin der Baurechtsabteilung
Stadtbaumeisterin
Sachbearbeiterin in der Baurechtsabteilung
Übergeordnete Dienststellen
Rechts- und OrdnungsamtLeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
Formulare und Onlinedienste
- Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Erlaubnis
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
- Kenntnisgabeverfahren (PDF)