Japankäfer: Keine Funde bis Ende der Flugzeit 

Außerhalb der Flugzeit ab 1. Oktober keine Transportverbote für Grünabfälle aus Befalls- und Pufferzonen 

Der Käfer hat Ähnlichkeit mit seinen heimischen Verwandten, den Mai-, Juni- und Gartenlaubkäfern, ist aber mit nur sieben bis elf Millimeter Länge deutlich kleiner als diese. Foto: Olaf Zimmermann / LTZ

Seit den ersten Funden von Japankäfern im Juli dieses Jahres auf Schweizer Seite nahe der Grenze konnten trotz zahlreicher Lockstoff-Fallen im Landkreis und einem eingerichteten Meldeportal kein Japankäfer-Befall im Landkreis Lörrach nachgewiesen werden.

Aus Sicht der Landwirtschaftsbehörde hat auch das entschiedene Vorgehen der Schweizer Behörden dazu beigetragen, dass sich der Schädling offenbar bisher nicht über die Landesgrenze ausgebreitet hat. 

Jetzt im Herbst endet die Flugzeit des Japankäfers, der vorwiegend zwischen Juni und August unterwegs ist. Dennoch ist es für eine Entwarnung noch zu früh. Denn Eier und Larven (Engerlinge) des Japankäfers können je nach Temperatur und Witterungsverhältnissen bis zu zwei Jahre im Erdboden überwintern.

Aus diesem Grund gelten die Maßnahmen zur Bekämpfung des Käfers mindestens drei Jahre seit dem letzten Käfernachweis. 

Bis zum erneuten Beginn der Flugzeit können nun wieder vom 1. Oktober bis 31. Mai Grünabfälle wie gewohnt aus den Befalls- und Pufferzonen herausgebracht werden.

Auf den Grünabfall-Annahmeplätzen in Weil-Haltingen und Lörrach-Salzert gelten ab 1. Oktober wieder die alten Annahmezeiten und üblichen Annahmemengen. Der Häckselplatz in Grenzach-Wyhlen (Degussaweg), der eigens für die Grünabfall-Annahme in der Pufferzone eingerichtet wurde, schließt ab 1. Oktober und wird im nächsten Frühjahr wieder eröffnet. 

Erdmaterial vom Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe aus den definierten Befalls- und Pufferzonen herauszutransportieren, bleibt jedoch wegen der möglichen Eier und Engerlinge im Boden ganzjährig verboten. Ausnahmegenehmigungen können vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz beim Landratsamt Lörrach unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. 

Die Überwachung des Käfers wird im nächsten Sommer rund um die Fundorte auch im Landkreis Lörrach fortgesetzt. 


Hintergrundinformationen 

Der Käfer hat Ähnlichkeit mit seinen heimischen Verwandten, den Mai-, Juni- und Gartenlaubkäfern, ist aber mit nur sieben bis elf Millimeter Länge deutlich kleiner als diese. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück.

Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Die Larven des Japankäfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß.

Der Japankäfer gilt sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz als Quarantäneschädling. Seine Etablierung und Ausbreitung sollen mit allen rechtlich möglichen Mitteln verhindert werden. 

Für Menschen und Tiere ist der Schädling jedoch ungefährlich. Nach Basel kamen die Engerlinge des Käfers vermutlich durch Rollrasen. 

Mehr Infos zum Japankäfer: Japankäfer | Landkreis Lörrach - Gemeinsam Zukunft gestalten (loerrach-landkreis.de) Dort ist auch die seit Juli gültige Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers verlinkt.