Friedensbrücke: Lkw-Verbot und Tempo 30

Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Brückenschäden / Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen werden umgeleitet

Bis zum Ende der Sanierungsarbeiten ist die Friedensbrücke, die Weil am Rhein mit dem Stadtteil Friedlingen verbindet, ab sofort für den Schwerlastverkehr gesperrt. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ist eine Umleitungsstrecke ausgeschildert. Foto: Stadtverwaltung Weil am Rhein / Bähr

Lkw-Verbot und Tempo 30: Die Untere Straßenverkehrsbehörde ergreift verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Friedensbrücke. Ab sofort wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten die wichtige Verkehrsverbindung zwischen der Kernstadt und dem Stadtteil Friedlingen für den Schwerlastverkehr gesperrt. Der Linienverkehr ist hiervon nicht betroffen. Zudem wird die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
 
Diese verkehrsrechtliche Anordnung ist die direkte Konsequenz der großen Bauwerkshauptprüfung des Regierungspräsidiums Freiburg vor wenigen Monaten. Das Ergebnis dieser Untersuchung brachte hervor, dass sich die 1909 genietete Stahlwerkbrücke in einem „sehr schlechten Zustand“ befindet. Das beauftragte Ingenieurbüro sah verkehrliche Einschränkungen zur Reduzierung der Belastung des Bauwerks für „dringend erforderlich“ an.
 
Die Brückenschäden sorgen dafür, dass die Tonnage sowie die Geschwindigkeit auf der Friedensbrücke reduziert werden muss. Die Stadt Weil am Rhein hat nun als untere Verkehrsbehörde auf Veranlassung des Regierungspräsidiums eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer und ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen für die Dauer der Sanierung angeordnet.
 
Die Friedensbrücke gilt quasi als Nadelöhr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer, egal, ob man nun mit dem Auto, dem Velo oder zu Fuß nach Friedlingen oder umgekehrt möchte. Für Radelnde sowie Fußgängerinnen und Fußgänger ist sie sogar die einzige direkte Verbindung. Die Erhaltung der Tragfähigkeit, so macht die untere Straßenverkehrsbehörde deutlich, sei daher von enormer Wichtigkeit für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Das bedeutet, dass kein Verkehrsteilnehmer gefährdet (Sicherheit) oder mehr als nach den Umständen unvermeidlich behindert oder belästigt wird (Leichtigkeit).
 
Der Schwerlastverkehr wird für die Dauer der Sperrung umgeleitet. Die Umleitungsbeschilderung wurde in Absprache mit den Straßenbaulastträgern der Umleitungsstrecke sowie dem Polizeipräsidium Freiburg erstellt. Diese umfasst vorwiegend das klassifizierte Straßennetz.  
 
Die jüngste Verkehrsschau hat außerdem noch ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge beschlossen. Dieses wird im Zuge dieser Maßnahme zusätzlich angebracht.