Wie hoch ist der Wasserverbrauch?
Stadtwerke Weil am Rhein bitten um die Abgabe der Zählerstände bis spätestens 9. Januar 2025
Mehrere Wege führen zum Ziel: Die Stadtwerke Weil am Rhein erinnern die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von kompletten Häusern an die Rücksendung des Ableseformulars der Wasserzähler. Die Abgabe der Zählerstände sollte bis zum 9. Januar 2025 erfolgen.
Der Zählerstand kann auf mehrere Arten an die Stadtwerke übermittelt werden: Über den QR-Code auf dem Ableseschreiben, über die Waterloo 365-App, über das Internet unter www.zaehlerstand.io/customer/360 sowie durch Rückgabe des ausgedruckten Formulars an der Infotheke im Rathaus.
Der ermittelte Wasserverbrauch ist die Basis für die Jahresrechnung 2024. Sollte den Stadtwerken bis zum 9. Januar 2025 keine Zählerstandsmeldung vorliegen, muss der Verbrauch geschätzt werden. Dadurch, so machen die Stadtwerke deutlich, entsteht das Risiko, dass der neue Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird oder sich durch eine zu niedrige Verbrauchsschätzung bei der nächsten Abrechnung eine höhe Nachzahlung ergibt.
Die Erinnerung richtet sich an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter kompletter Häuser. Mieterinnen und Mieter von Wohnungen müssen keine Zählerstände mitteilen.
Für Rückfragen stehen die Stadtwerke Weil am Rhein unter Telefon 07621/704-225 oder -227 gerne zur Verfügung.